Erfahrungsbericht 2021-2023
Die Hausverwaltung betreut seit dem 01.12.2020 eine Wohnung von mir und meinem Mann. Damit sie sich selbst ein Bild von der „Professionalität“ der Hausverwaltung machen können, schildere ich drei Beispiele, die belegbar sind:
Beispiel 1:
Am 02.09.2021 fand eine Eigentümerversammlung statt. Mir wurde anschließend das Protokoll zur Prüfung zugesandt. Ich stellte fest, dass bei den Abstimmungen das falsche Stimmrechtsprinzip angewendet wurde. Es wurde das Wertprinzip angewendet. Da in der Teilungserklärung aber darüber nichts vereinbart wurde, gilt die gesetzliche Regelung: das Kopfprinzip. Jeder Eigentümer hat eine Stimme. Auf meine Veranlassung hin wurde das Protokoll daraufhin korrigiert.
Beispiel 2:
Bei dieser Eigentümerversammlung wurde beschlossen über die Durchführung einer Sanierungsmaßnahme im kommenden Jahr per Umlaufbeschluss zu entscheiden. Nach Durchführung des Umlaufbeschlusses wurde den Eigentümern das Ergebnis per Mail am 27.09.2022 übermittelt. Ich stellte fest, dass wieder das falsche Stimmrechtsprinzip angewendet wurde (wieder das Wertprinzip). Am darauffolgenden Tag informierte ich die Hausverwaltung über den erneuten Fehler. Statt aber das Ergebnis umgehend zu korrigieren und sich bei den Eigentümern zu entschuldigen, erfolgte die Korrektur erst am 30.11.2022 bei der nächsten Eigentümerversammlung.
Beispiel 3:
Auf der Eigentümerversammlung vom 30.11.2022 konnte ich aus persönlichen Gründen nicht teilnehmen. Als das Protokoll dann am 23.12.2022 an die Eigentümer versendet wurde, staunte ich nicht schlecht. Bei allen Abstimmungen wurde wieder das falsche Stimmrechtsprinzip angewendet: diesmal das Objektprinzip. Am 26.12.2022 habe ich die Hausverwaltung auf den erneuten Fehler hingewiesen und darum gebeten, das Protokoll umgehend zu korrigieren und den Eigentümern zuzusenden. Am 14.02.2023 traf dann die korrigierte Version des Protokolls ein. Jetzt war zwar das richtige Stimmrechtsprinzip angewendet worden. Nach genauer Betrachtung der einzelnen Abstimmungsergebnisse und nach Rücksprache mit einzelnen Eigentümern stellte ich aber fest, dass ein Abstimmungsergebnis falsch war. Es entsprach nicht dem, was in der Versammlung passiert war. Ich bat wiederum um Korrektur des Protokolls und um eine Liste, die bei den einzelnen Abstimmungen die Eigentümer mit deren Stimmverhalten aufführt, damit Zweifel an der Korrektheit der Abstimmungen ausgeräumt werden können. Dies ist bis heute (06.03.2023) nicht erfolgt. Am 27.02.2023 teilte der Hausverwalter mit, dass die handschriftlichen Notizen der Eigentümerversammlung nicht mehr vorliegen. Ein Nachweis für die Korrektheit der Abstimmungsergebnisse ist nicht mehr möglich. Der gefundene Fehler lässt sich nicht mehr korrigieren.
6 marca 2023
Opinia niezależna