Pflichtverletzungen von B2
Seit dem 01.01.2025 wird unsere Wohnanlage von der B2 Real Estate GmbH betreut. Wo andere Verwaltungen schon zur ETV 2026 laden, ist es B2 in den vergangenen 16 Monaten (Stand 03.05.2026) nicht gelungen, die Eigentümerversammlung für das Jahr 2025 durchzuführen und eine vollständige Jahresabrechnung vorzulegen. Die Folge: Eigentümer und Mieter warten bis heute auf die Heizkostenabrechnung für den Winter 2024/2025. Tagesordnungspunkte und Beschlussanträge stapeln sich bis an die Decke.
Eine Eigentümerversammlung ist rechtlich zwingend vorgesehen und zentral für die ordnungsmäßige Verwaltung. Nach § 24 Abs. 1 WEG ist mindestens einmal jährlich eine Versammlung durchzuführen. Die Eigentümerversammlung ist das zentrale Forum der Willensbildung der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer: hier werden die Beschlüsse als Ausübung der Verwaltungskompetenz gefasst. Wenn über 16 Monate keine Versammlung stattfindet, wird dieses Willensbildungs- und Steuerungsorgan faktisch „stillgelegt“ – das spricht gegen ordnungsmäßige Verwaltung und begründet Handlungsbedarf (Abberufung/Wechsel Verwalter, ggf. Klage auf Einberufung)
Mangelnde Verlässlichkeit von B2 wird zudem dadurch dokumentiert, dass eine für den 19.01.2026 geplante Eigentümerversammlung nur acht Stunden vor Beginn mit Verweis auf eine angebliche Erkrankung von Frau Blume abgesagt wurde.
Bereits am 20.03.2025 musste ein Ortstermin mit Handwerkern ohne die Hausverwaltung stattfinden, da Frau Blume angeblich kurzfristig verhindert war.
Am 02.04.2025 sagte Frau Blume einen Termin mit dem sachverständigen Planer zur Betonsanierung ebenfalls krankheitsbedingt kurzfristig ab.
Zwei Termine zur Einsichtnahme in Verwaltungsunterlagen wurden vor Ort abgesagt, ohne dass die Eigentümer im Vorfeld informiert wurden – was zu unnötigen An- und Abfahrten von insgesamt vier Stunden führte.
Bei ihrer Bewerbung am 19.11.2024 versprach Frau Blume, eine bereits beschlossene Betonsanierung (Volumen: 300.000 €) gemeinsam mit dem Bauleiter persönlich zu begleiten und wöchentliche Ortstermine wahrzunehmen. Die Realität: während der 3-monatigen Bauzeit war Frau Blume lediglich zu einem einzigen Informationstermin anwesend.
Eine kontinuierliche Bauüberwachung, regelmäßige Präsenz oder nachvollziehbare Objektbetreuung fand nicht statt. Viele der getroffenen Zusagen erwiesen sich als leere Versprechen.
Zahlreiche Fragen zur Betonsanierung – insbesondere zur Herkunft und Legitimation der in den Baustellenprotokollen aufgeführten "Vorgaben der Eigentümergemeinschaft" – blieben unbeantwortet. Diese Vorgaben sind in den offiziellen Beschlüssen nicht dokumentiert, was ihre Rechtmäßigkeit infrage stellt. Auch hier wurde auf gezielte Nachfrage keinerlei Informationen erteilt.
Stattdessen wird ausschließlich eine ausgewählte kollusive Kumpel-Clique darüber informiert, dass Mängelansprüche gegen die ausführende Firma bestehen. Der normale Eigentümer erhält auch hier auf Nachfrage keinerlei Informationen






